Die Naturwiederherstellungsverordnung (W-VO) sorgt weiter für Kritik: Nach Ansicht verschiedener Verbände greift sie in bestehende Nutzungsrechte ein. Die FREIEN BAUERN lehnen die Verordnung ab. In der breiten Öffentlichkeit bleibt das Thema randständig; große Leitmedien berichten bislang kaum darüber.
Die Naturwiederherstellungsverordnung (W-VO) erhitzt weiterhin die Gemüter. Das Ziel, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen in der EU wiederherzustellen, um den Verlust der Biodiversität zu stoppen, klingt zunächst nach klassischem Naturschutz. Doch tatsächlich greift die Verordnung in die bestehenden Nutzungsrechte von Privatpersonen ein.



